Seit Juni 2014 verwenden wir dieses neue, vereinfachte Bewertungsschema.
Bewertung der wissenschaftlichen Beweislage (Evidenz)
Die Bewertung der wissenschaftlichen Beweislage (Evidenz), die Gesundheitsmeldungen zugrunde liegt, bewerten wir nach folgendem Schema (adaptiert nach Atkins et al., Grading quality of evidence and strength of recommendations. BMJ, 2004. 328(7454): p. 1490) . Dabei ist zu beachten, dass diese Bewertung noch nichts über die Wirksamkeit einer Behandlung / Intervention aussagt.



Die wissenschaftliche Beweislage ist unzureichend oder fehlend, um die Wirksamkeit und Sicherheit der Behandlung bzw. der Intervention einschätzen zu können.






Die wissenschaftliche Beweislage ist mittel. Neue Studien werden möglicherweise aber einen wichtigen Einfluss auf die Einschätzung des Behandlungseffektes / der Intervention haben.



Die wissenschaftliche Beweislage ist hoch. Es ist unwahrscheinlich, dass neue Studien die Einschätzung des Behandlungseffektes / der Intervention verändern werden.
Wirksamkeit
Ist die wissenschaftliche Beweislage (Evidenz) einer Behandlung / Intervention höher als unzureichend (siehe oben), verwenden wir folgende Symbole, um deren Wirksamkeit oder Nicht-Wirksamkeit anzuzeigen. Dabei ist zu beachten, dass die Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit von der unabhängig davon beurteilten Stärke der Evidenz abhängt.

Die vorhandene (niedrige, mittlere oder hohe) wissenschaftliche Beweislage deutet auf die prinzipielle Wirksamkeit der Behandlung / Intervention hin.

Die vorhandene (niedrige, mittlere oder hohe) wissenschaftliche Beweislage deutet auf die Nicht-Wirksamkeit der Behandlung / Intervention hin.
(letzte Änderung: 27. 5. 2014)